Dienstleistungen

Untersuchungsberechtigungsschein

  • Beschreibung:Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Den hierfür notwendigen Untersuchungsberechtigungsschein, sowie den Erhebungsbogen erhalten Sie beim Meldeamt ihrer Hauptwohnsitzgemeinde

    Antragstellung:
    Der Untersuchungsberechtigungsschein wird an Jugendliche ab 15 aber unter 18 Jahre ausgestellt, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hilter a.T.W. haben.

    Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer Antragsfrist:
    Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss jährlich nachgeholt werden, bis der/die Jugendliche die Volljährigkeit erreicht hat.

  • notwendige Unterlagen:- Identitätspapiere (z.B. Personalausweis) des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten

  • Gebühren:Es werden keine Gebühren erhoben.

  • Besonderheiten:Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    örtliche Zuständigkeit:
    Die Zuständigkeit liegt beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes.

    Bearbeitungsfrist:
    Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

  • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
    Telefon: 05424/2318-38
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: krjutschkow@hilteratw.de

    Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de

    Frau Ludmilla Schneider
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: schneider@hilteratw.de