Dienstleistungen

Abmeldung ins Ausland

  • Beschreibung:Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur noch bei einem Umzug ins Ausland notwendig.

    Antragstellung:
    Die Abmeldung hat persönlich zu erfolgen. Sie haben allerdings die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen.
    Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren auszieht. Die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist immer beizufügen.
    Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Abmeldung.

    Antragsfrist:
    Die Abmeldung kann frühstens eine Woche vor und muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.

  • notwendige Unterlagen:
    • - Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe
    • - evtl. einen Nachweis der neuen Adresse im Ausland (z.B. Stromrechnung auf ihren Namen)

  • Gebühren:Gebührenfrei.

  • Besonderheiten:Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Unverzichtbar ist hingegen eine Anmeldung am neuen Wohnort.

    örtliche Zuständigkeit:
    Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Meldeamt der Wohnsitzgemeinde.

    Bearbeitungsfrist:
    Der Antrag auf Abmeldung wird sofort bearbeitet.

  • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
    Telefon: 05424/2318-38
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: krjutschkow@hilteratw.de

    Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de

    Frau Ludmilla Schneider
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: schneider@hilteratw.de